Noch 95 Tage: Sanktionsfreie Grundsicherung statt Hartz IV

Grundeinkommen – denn die Würde des Menschen ist unantastbarDas Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 09. Februar 2010 festgestellt, dass die umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnete umstrittene Grundsicherung für Arbeitssuchende mit Artikel I Grundgesetz zur Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 GG) unvereinbar sei weil jeder Hilfebedürftige das Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimum habe. Das Gericht hat dadurch unterstrichen, dass dieses Grundrecht dem Grunde nach unverfügbar ist und eingelöst werden muss.

Dieses Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum existiert per se und ist nicht abhängig von der Höhe oder der Dauer eines Lohneinkommens. Dem geht die Grundeinsicht voraus, dass das Recht auf Leben jedem Menschen jeder Pflicht zu einer Gegenleistung vorausgeht. Auch wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kaum dafür benutzt werden kann unmittelbar ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu begründen, so bekräftigt es dennoch das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf ein soziokulturelles Existenzminimum, das der Staat verpflichtend gewährleisten muss.

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