Noch 26 Tage: Entwicklung und Stand der deutschen Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen (1985)

Grundeinkommen – denn die Würde des Menschen ist unantastbar Die Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen wird seit etwa zwei Jahren intensiv geführt. Diese Arbeit soll als Einführung in die Diskussion dienen. Nach einem kurzen Blick auf die Wurzeln der Idee eines garantierten Grundeinkommens in den klassischen Utopien, werden Konzepte, die um die Jahrhundertwende präsentiert wurden, vorgestellt. Dann wird gezeigt, in welcher Weise neue Vorschläge zu einem garantierten Grundeinkommen – explizit oder implizit – an den älteren Konzepten anknüpfen, und wie sie sich von diesen unterscheiden.

Von besonderem Interesse ist dabei das veränderte Verhältnis der neuen Vorschläge zu Problemen des Arbeitsanreizes und der Beschäftigung. Ausgehend von Schwierigkeiten, denen die gegebene lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik durch die Entwicklung der letzten zehn Jahre ausgesetzt ist, wird der Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens in seinem Verhältnis zu und in Abgrenzung von anderen Vorschlägen zur Erneuerung der Sozialpolitik dargestellt. Schließlich werden einige Problempunkte genannt, auf die sich die neue Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen wird konzentrieren (müssen). Als Anhang wird der erste, in der Literatur verfügbare, Versuch einer Kostenschätzung vorgestellt.

Die Arbeit ist zugleich eine Vorstudie zu einem umfangreicheren Projekt, in dem es um die Rekonstruktion der Idee und der Ansätze zur Verwirklichung einer allgemeinen materiellen Grundsicherung, um ihr Verhältnis zum Arbeitsmarkt und um gegenwärtige Realisierungschancen und -probleme gehen wird.

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Georg Vobruba

Entwicklung und Stand der deutschen Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen

Discussion Paper IIM/LMP 85 – 16
Wissenschaftszentrum Berlin Dezember1985
ISSN Nr. 0722-673X

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1
2. Die Wurzeln der Idee 2
3. Gesellschaftliche Totalutopien 3
4. Utopische Dualmodelle 6
5. Die Wiederaufnahme der Utopie-Perspektive 9
6. Probleme lohnarbeitszentrierter Sozialpolitik und garantiertes Grundeinkommen 12
7. Schlug 18
8. Anhang 19
9. Literatur 22

Zusammenfassung

Die Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen wird seit etwa zwei Jahren intensiv geführt. Diese Arbeit soll als Einführung in die Diskussion dienen. Nach einem kurzen Blick auf die Wurzeln der Idee eines garantierten Grundeinkommens in den klassischen Utopien, werden Konzepte, die um die Jahrhundertwende präsentiert wurden, vorgestellt. Dann wird gezeigt, in welcher Weise neue Vorschläge zu einem garantierten Grundeinkommen – explizit oder implizit – an den älteren Konzepten anknüpfen, und wie sie sich von diesen unterscheiden. Von besonderem Interesse ist dabei das veränderte Verhältnis der neuen Vorschläge zu Problemen des Arbeitsanreizes und der Beschäftigung. Ausgehend von Schwierigkeiten, denen die gegebene lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik durch die Entwicklung der letzten zehn Jahre ausgesetzt ist, wird der Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens in seinem Verhältnis zu und in Abgrenzung von anderen Vorschlägen zur Erneuerung der Sozialpolitik dargestellt. Schließlich werden einige Problempunkte genannt, auf die sich die neue Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen wird konzentrieren (müssen). Als Anhang wird der erste, in der Literatur verfügbare, Versuch einer Kostenschätzung vorgestellt.

Die Arbeit ist zugleich eine Vorstudie zu einem umfangreicheren Projekt, in dem es um die Rekonstruktion der Idee und der Ansätze zur Verwirklichung einer allgemeinen materiellen Grundsicherung, um ihr Verhältnis zum Arbeitsmarkt und um gegenwärtige Realisierungschancen und -probleme gehen wird.

Abstract

Intensive discussion about a guaranteed basic income began some two years ago. The present paper is intended as in introduction to this discussion. Brief reference to the roots of the idea of a guaranteed basic income in the classical utopias is followed by a discussion of concepts first presented at the turn of the present century. It will then be shown how recent proposals for a guaranteed basic income connect, implicitly or explicitly, with earlier concepts, how they are similar and how they differ. Particular attention is given to how recent proposals view issues of motivation to work and employment. Against the backcloth of the difficulties experienced by contemporary earnings-related social policy during the last ten years or so, the idea of a guaranteed basic income is examined in relation to other proposals for reforming social policy. The paper raises finally several problems which the new discussion about a guaranteed basic income will have to tackle. An appendix presents a first attempt to estimate the costs of such a policy.

The paper represents a preliminary study for a wider project intended to reconstruct the idea and to examine strategies for realising a general guaranteed material existence minimum, its relationship to the labour market and the present prospects for and constraints an the probability of its introduction.

1. Einleitung

Der Bundesgeschäftsführer der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands sieht ein Gespenst: “Ein Gespenst geht um in Europa: die ‘systemsprengende’ Idee eines garantierten Mindesteinkommens. Geistiger Vater dieses Gespensts ist Milton Friedman, der Papst des Monetarismus” (Glotz 1986:135). Nun – Milton Friedman mag der Vater so mancher Gespenster sein. Das garantierte Grundeinkommen ist jedenfalls nicht seine Idee. Er war einer ihrer Verfechter unter vielen (vgl. Friedman 1984). Richtiger dagegen ist die Beobachtung, daß die Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen in jüngster Zeit an Breite gewinnt. In der Tat: Die Idee “geht um”. Im folgenden werde ich einen kurzen Überblick über die Geschichte der Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen geben. Dieser Überblick soll nicht nur den Sinn haben zu zeigen, daß es sich keineswegs um eine neue Forderung handelt. Er soll auch deutlich machen, in welchen unterschiedlichen Zusammenhängen und mit welchen unterschiedlichen Stoßrichtungen die Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen laut wurde und wie sehr sie gesellschaftspolitisch uneindeutig ist. Daran anknüpfend werde ich dann kurz auf die gegenwärtige Grundeinkommens-Debatte eingehen.

Die Frage nach der allgemeinen Akzeptanz eines garantierten Grundeinkommens bleibt hier unerörtert. Sicher ist, daß die Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen so etwas wie einen “Bürgerschreckeffekt” (Schreyer 1986) hat. Sicher ist, daß die Maxime “wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen” tief sitzt – trotz der zahlreichen faktischen Durchbrechungen (vgl. Vobruba 1985). Zumindest wahrscheinlich ist aber, daß die dieser Maxime zugrunde liegende Leistungsethik Erosionsprozessen ausgesetzt ist (vgl. Offe 1970), und es gibt auch Anzeichen dafür, daß unter dem Eindruck der andauernden Beschäftigungskrise und der abnehmenden Leistungsfähigkeit der tragenden lohnarbeitszentrierten Teile des Systems sozialer Sicherung sich bei einigen Bevölkerungsgruppen ein Einstellungswandel (vgl. Esser, Fach, Väth 1983:206f.) abzeichnet, der die Einführung von Grundsicherungselementen (samt der Perspektive auf ein garantiertes Grundeinkommen) doch begünstigt (vgl. Graue Panther 1985; AlSO, taz 19.12.1984). Allerdings könnten sich durch die Entwicklung einer sich vertiefenden Gesellschaftsspaltung auch verschärfte Interessenkonflikte über das System sozialer Sicherung und seinen Umbau in Richtung auf ein garantiertes Grundeinkommen abzeichnen. Dies sind Fragen, die einstweilen offen bleiben müssen.

2. Die Wurzeln der Idee

Die Anfänge der Idee eines garantierten Grundeinkommens lassen sich schwer datieren. Entwürfe zu Gesellschaften, in denen jede(r) das erhält, was sie/er zum Leben braucht, finden sich schon in den “klassischen” Utopien: In Morus’ Utopia (1517), in Campanellas Sonnenstaat (1623) und in Bacons Neu-Atlantis (1638). Der Schwerpunkt lag hier allerdings noch anders. In diesen Utopien ging es darum – gegen die Verhältnisse der Feudalgesellschaft -, die gesellschaftlichen Konsequenzen einer Verallgemeinerung des Arbeitseinsatzes zu verdeutlichen. In Utopia gibt es “keine Möglichkeit zum Müßiggang und keinerlei Vorwand, sich vor der Arbeit zu drücken” (Morus 1983:63). Da alle arbeiten müssen, müssen alle nur relativ kurz (sechs Stunden am Tag) arbeiten. Durch den allgemeinen Arbeitseinsatz einerseits, die begrenzten, “vernünftigen” Bedürfnisse andererseits, wird das Problem ökonomischer Knappheit “bewältigt” – eine Konstruktion, die uns in allen jüngeren Utopien ebenfalls begegnen wird. Auf der Basis derart bewältigter Knappheit ist dann die Versorgung aller möglich. Es ist dies, da es nur notwendige Güter gibt und die Versorgung mit diesen allgemein ist, eine Totalversorgung; also eigentlich noch kein Grundeinkommen.

Diese gegen die Nicht-Arbeit des Adels gerichtete Wendung findet sich später noch z.B. bei Fourier und bei Wilhelm Weitling. Aber während in den klassischen Utopien die Güterproduktion auf das Notwendige beschränkt und die Versorgung aller mit den notwendigen Gütern daher eine Totalversorgung ist, führt Weitling eine Unterscheidung ein, die für die späteren eher pragmatisch gehaltenen Entwürfe konstitutiv ist: Die Unterscheidung von notwendigen Gütern und Luxusgütern. Für den Bereich des Notwendigen entwickelt Weitling eine komplizierte (Pflicht-) Arbeitsorganisation. “Wenn es also nötig ist, eine gewisse Arbeitszeit zu bestimmen, so kann es nur die des Notwendigen und Nützlichen sein, nicht aber die für die Hervorbringung des Angenehmen, solange die Begierde nach denselben nicht bei allen allgemein geworden ist” (Weitling 1842; 1955). Weitling versteht also seine Unterscheidungen in notwendige und Luxusgüter und die Beschränkung der Arbeitspflicht auf die Herstellung ersterer als vorläufige – bis zu dem Zeitpunkt, da sich die Luxusbedürfnisse verallgemeinert haben. Eine intensive Diskussion setzte dann gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein. Ich unterscheide zwei Richtungen: Die Totalutopien, die auf der aus den klassischen Utopien herkommenden Idee der Vollversorgung aufbauen und die utopischen Dualmodelle, für die die von Weitling eingeführte Unterscheidung von notwendigen und Luxusgütern konstitutiv ist.

3. Gesellschaftliche Totalutopien

In zahlreichen Zukunftsromanen jener Zeit wurden Gesellschaften jenseits materieller Not beschrieben. Die bei weitem größte Verbreitung und den intensivsten Einfluß hatte der Roman “Looking backward” von Edward Bellamy. Es ist die Geschichte eines jungen Mannes, der im Jahre 1887 einschläft, im Jahre 2000 wieder erwacht und eine von Grund auf veränderte Gesellschaft kennenlernt. Das Buch, zuerst in englischer Sprache erschienen, wurde “in vielen Millionen von Exemplaren in den Vereinigen Staaten gedruckt und in über zwanzig Sprachen übersetzt” (Fromm 1981:273). In Bellamys Zukunftsgesellschaft haben alle, über eine Art Kreditkartensystem; Anrecht auf die erwünschten Güter. (Folgt man der Schilderung jener Zustände, so war auch erheblicher Luxus darin inbegriffen.) Dafür gibt es auch für alle eine 24jährige Arbeitspflicht. Allerdings ist die Arbeit “zu sehr eine Sache, die sich von selbst versteht, als daß es des Zwangs bedürfe …” (Bellamy 1887). Für das Gesellschaftsverständnis und die Zukunftshoffnungen relativ weiter Kreise war gegen Ende des 19. Jahrhunderts der offenkundige Widerspruch zwischen den technisch-ökonomischen Potentialen (die bisweilen etwas überschätzt wurden) und der realen Armut breiter Schichten jener Zeit maßgebend. Das kann einerseits den Erfolg von “Looking backward” erklären und war andererseits Ausgangsfrage weiterer “Zukunftsbilder”.

“Warum werden wir nicht reicher nach Maßgabe unserer wachsenden Fähigkeit, Reichtum zu erzeugen?”, fragt Theodor Hertzka in seinem Roman “Freiland. Ein sociales Zukunftsbild” (1890:XIV). Seine Antwort darauf ist erstaunlich “modern”: “Weil der Reichtum nicht in dem besteht, was erzeugt werden könnte, sondern in dem, was thatsächlich erzeugt wird, die thatsächliche Produktion aber nicht bloß vom Ausmaße der Produktivkräfte, sondern ebenso auch vom Ausmaße des Bedarfs, nicht bloß vom überhaupt möglichen Angebote, sondern ebenso von der überhaupt möglichen Nachfrage abhängt – letztere aber durch die geltenden socialen Einrichtungen verhindert ist, parallel mit den produktiven Fähigkeiten zu wachsen” (Hertzka 1890:XX). Hertzka präsentiert also eine quasi vor-vor-keynesianische Diagnose. Seine Utopie spielt in geographischer Ferne im Gebiet von Kenia. Auch hier ist ökonomische Knappheit entproblematisiert. Ausschlaggebend dafür sind Automation, bequeme – und daher gerne verrichtete – Arbeit und Solidarität. Der Besucher jenes Landes schildert: “Von der Großartigkeit der maschinellen Einrichtungen, von der unermeßlichen Kraftfülle, welche die gebändigten Elemente hier dem Menschen zur Verfügung stellen, kann sich der Abendländer ebensowenig Vorstellung machen als von dem raffinierten, ich möchte fast sagen, aristokratischen Komfort, mit welchem die Arbeit überall umgeben ist . … Ich war auch unter der Erde in den Kohlengruben und in den Eisenminen; auch dort fand ich es nicht anders: keinen Schmutz, keine aufreibende Plage für den Menschen, der in vornehmer Ruhe zusieht, wie seine gehorsamen Geschöpfe aus Stahl und Eisen für ihn schaffen, ohne zu ermüden und zu murren, von ihm nichts anderes verlangend, als daß er sie lenke” (Hertzka 1890:178).

Hertzka ist sozialreformerisch orientierter Fachökonom (Freiland ist sein einziges literarisches Werk.). Er will kein Schlaraffenland konstruieren. Ein Bewohner Freilands erläutert: “Auch wir kämpfen den Kampf ums Dasein, denn mühe- und arbeitslos fällt auch uns der Genuß nicht in den Schoß. Aber nicht gegeneinander, sondern miteinander stehen wir in unserem Streben …” (Hertzka 1890:181).

Peter Kropotkins Ausgangspunkt gleicht dem von Hertzka fast auf s- Wort: “Wir sind reich in unseren zivilisierten Gesellschaften. Woher also das Elend, das um uns herum herrscht?” (Kropotkin 1918:3) Kropotkin faßt seine Vorstellungen allerdings nicht in Romanform. Gelten soll das Prinzip: “Nehmt soviel, als ihr bedürft” (S. 32). Die “Eroberung des Brotes” – “la conqu´e`te du pain” ist der Titel der französischen Originalausgabe – ist für den Anarchisten Kropotkin das Entscheidende. Die “Eroberung der Macht” ist dagegen das falsche Ziel der “autoritären Sozialisten”. “Das Recht auf Wohlstand ist die soziale Revolution, das Recht auf Arbeit ist günstigenfalls ein industrielles Zuchthaus” (S. 27). Die Eroberung des Brotes “bedingt die Expropriation. Der Wohlstand für alle ist das Ziel, die Expropriation das Mittel” (S. 20).

Auch Kropotkin setzt Hoffnung in radikale Automation. Dabei legt er als der – meines Wissens – erste Autor auch Wert auf Rationalisierung der Hausfrauenarbeit und betont die Erfindung des Geschirrspülautomaten.

Die Autoren der (von mir so genannten) Total-Utopien haben ihre Entwürfe keineswegs als reine Phantasieprodukte verstanden, sondern immer wieder versucht, wissenschaftlich faßbare Tendenzen gesellschaftlicher Entwicklung, die auf ihre Utopie hinstreben, ins Treffen zu führen. “Der ‘Rückblick”‘, schreibt Bellamy im Nachwort zu seinem Roman, “wenn auch seiner Form nach ein phantastischer Roman, ist allen Ernstes als ein mit den Gesetzen der natürlichen Entwicklung in Einklang stehender Vorausblick auf die nächste Stufe in der industriellen und sozialen Entwicklung der Menschheit, vor allem in diesem Lande, gedacht …” (Bellamy 1887:213, 214). Und Kropotkin versucht eine allgemeine Tendenz zu zunehmender Entkoppelung von materieller Versorgung und eigener Leistung zu belegen. So weist er zum Beispiel auf die Einheitspreise der Post (unabhängig vom Briefweg innerhalb eines Landes) und resümiert: “Es liegt unbestreitbar, so schwach sie auch noch sein mag, die Tendenz vor, die menschlichen Bedürfnisse von der Größe der Dienste, welche der Mensch der Gesellschaft geleistet hat oder leisten wird, unabhängig zu machen” (Kropotkin 1918:33).

4. Utopische Dualmodelle

Von solchen phantasiereichen, eher mit intuitiven Belegen arbeitenden Entwürfen setzen sich die Vertreter der utopischen Dualmodelle explizit ab. Sie ergehen sich weder in Spekulationen über die materielle Bescheidenheit und Vernünftigkeit des Volkes bei seiner Güternachfrage, noch rechnen sie mit freiwilligem, freudigem Arbeitseinsatz infolge verbesserter Arbeitsbedingungen und Einstellungswandel. Ihr Ausgangspunkt ist vielmehr die, bei Wilhelm Weitling schon anklingende, Unterscheidung von Bedürfniskategorien: notwendige Bedürfnisse und Luxusbedürfnisse (vgl. Novy 1978:251ff.). Damit erst ist die Voraussetzung für das Konzept eines Grundeinkommens im engeren Sinne geschaffen. Denn die Überlegungen um die Sicherstellung der Versorgung für alle drehen sich nur um den Bereich des Notwendigen. Atlanticus (das ist das Pseudonym des Statistik-Professors Karl Ballod) und Josef Popper-Lynkeus sind die wichtigsten Vertreter dieser Richtung. Beide Autoren standen zur Sozialdemokratie in kritischer, aber nicht allzu großer Distanz. Immerhin verfaßte Karl Kautsky ein ausführliches Vorwort zu Atlanticus’ Buch “Ein Blick in den Zukunftsstaat. Produktion und Konsum im Sozialstaat” (1898). Aus dieser Einleitung wird auch gleich klar, wie prekär die weltanschauliche Einordnung der Verfechter eines garantierten Grundeinkommens ihren Zeitgenossen erschien, und – vor allem – wie hart sich die Sozialdemokratie darin tat, eine Position dazu zu beziehen. Kautsky schreibt: “Mancher wird sich vielleicht darüber wundern, wie wir dazu kamen, uns für die Herausgabe dieser Schrift zu interessieren, die keineswegs von unserem Standpunkt aus geschrieben ist. Der Verfasser steht Anton Menger näher als Marx, und er wendet sich in seiner Arbeit zu wiederholten Malen sowohl gegen einzelne Marxisten, wie gegen unsere ganze Richtung. Aber bei allen Verschiedenheiten und Gegensätzen ist er doch Sozialist, und seine Schrift hatte keine Aussicht, in einem bürgerlichen Verlag angenommen zu werden” (Kautsky in Atlanticus 1898:V). Dem Sozialisten Kautsky, der die Einleitung zugleich zur Polemik gegen Bernstein nützt, erscheint die Arbeit Atlanticus’ immerhin als wissenschaftlicher Teil-Nachweis der Einlösbarkeit sozialistischer Programme der Gesellschaftsveränderung: “Die vorliegende Schrift ist unseres Wissens die erste, die ziffernmäßig den Beweis zu erbringen versucht, daß schon mit den heutigen Produktivkräften, bei liberalster Entschädigung der bisherigen Kapitalisten und auch noch ihrer Nachkommen, Wohlstand für alle Mitglieder der Gesellschaft möglich ist, wenn die Gesellschaft die planmäßige Produktion wenigstens aller notwendigen Konsummittel in die Hand nimmt” (XVIII).

Atlanticus’ Vorschlag beruht auf der Zweiteilung in notwendige und Luxusgüter. “Der Staat hat für die Herstellung der gewöhnlichen Kleidungs- und Nahrungsstoffe, sowie der Baumaterialien, der staatlichen Gebäude und Kommunikationsmittel zu sorgen. Die Produktion von Luxusgegenständen, Möbel, das Bauen von Wohnhäusern, die Besorgung von Gärten, des Haushalts, Herausgeben von Büchern und Zeitschriften kann er getrost der Privatsphäre überlassen” (Atlanticus 1898:4, 5). Trotz dieses rigorosen planerischen Ansatzes bleibt Atlanticus merkwürdig unentschlossen hinsichtlich der Frage der allgemeinen Pflicht, an diesem System zu partizipieren und dafür eine entsprechende Pflichtarbeit abzuleisten. “Ein jeder, der arbeiten will, muß in den Stand gesetzt werden, Beschäftigung vom Staate zu erhalten. Die Arbeiten können nach Ableistung eines bestimmten Arbeitspensums, resp. einer bestimmten Anzahl von Normalarbeitsjahren und Tagen, welche für jeden Beruf durch sorgfältige Untersuchung festgestellt werden müssen, für die übrige Lebenszeit vom Staate eine lebenslängliche Pension beziehen, welche gerade für genügende Nahrung und Kleidung ausreicht” (Atlanticus 1898:5; Hervorhebungen von mir). Die Auszahlung des Grundeinkommens erfolgt in Geld. Die Teilnahme ist letztendlich fakultativ.

Dies sind die beiden Hauptangriffspunkte für Josef Popper-Lynkeus. Die Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen hatte er schon 1878 in dem Buch “Das Recht zu leben und die Pflicht zu sterben” erhoben. Bereits hier unterscheidet er eine “Volkswirtschaft des Nothwendigen”, in der es “eine ausnahmslose Nährpflicht” (Popper-Lynkeus 1878:150) gibt und eine “Volkswirtschaft des Überflusses”, in welchem, wie er meint, auch schon bisher nicht-materielle Arbeitsmotive maßgeblich sind. Eine ausführliche Formulierung und detaillierte Berechnung des Programms einer “allgemeinen Nährpflicht” gibt Popper-Lynkeus dann in dem 1912 erschienenen Buch “Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage”. Er faßt sein Programm so zusammen: “Die soziale Frage als Magenfrage ist zu lösen durch die Institution einer Minimum- oder Nährarmee, die alles das produziert oder herbeischaffen hilft, was nach den Grundsätzen der Physiologie und Hygiene der Menschen notwendig ist . … Die Versorgung dieses Lebens- oder Existenzminimums geschieht in natura, also nicht in Geldform, ausnahms- und bedingungslos für alle dem Staate angehörigen Individuen; nur werden die tauglichen unter ihnen verhalten, eine bestimmte Anzahl von Jahren in der Nährarmee zu dienen. Das Minimum sichert jedem: Nahrung, Wohnung nebst Wohnungseinrichtung, Kleidung, ärztliche Hilfe und Krankenpflege. Alles das, was nicht zu diesem Minimum gehört, gilt als Luxus und bleibt der freien Geldwirtschaft, mit Privateigentum und Vertragsfreiheit, vorbehalten, welche, da die Existenz aller gesichert ist, eventuell noch freier betrieben werden kann als heute” (Popper-Lynkeus 1912:5). Die Leistung des Grundeinkommens in Naturalien und die absolute Zwangsteilnahme am Grundversorgungssystem samt entsprechender Arbeitspflicht (und zwar 13 Jahre) – dies hebt Popper-Lynkeus als die beiden essentiellen Unterschiede zum Konzept von Atlanticus hervor, denn dieses sei “im Grunde nichts anderes als eine – jedenfalls nicht unbeträchtliche – Erweiterung des alten Rechts auf Arbeit” (Popper-Lynkeus 1912:503). Mit dieser Wendung gegen ein Recht auf Arbeit – was ihn notwendigerweise in Gegensatz zu den Sozialisten bringen mußte – steht Popper-Lynkeus in gewisser Verwandtschaft zu Kropotkin.

Das Konzept einer “allgemeinen Nährpflicht” fand zahlreiche Anhänger. In Wien entstand eine “Nährpflicht-Propagandastelle”, die es sich zur Aufgabe machte, die Idee in leicht faßlicher Form aufzubereiten und zu verbreiten. Politisch-praktische Konsequenzen hatte das Konzept von Popper-Lynkeus freilich nicht.

Die Werke von Atlanticus und Popper-Lynkeus erlebten zahlreiche Neuauflagen und stimulierten die Diskussion bis in die 20er Jahre. Nachfolgearbeiten zum garantierten Grundeinkommen gab es im deutschen Sprachraum in jener Zeit (meines Wissens) aber keine. In der Weltwirtschaftskrise ist die Idee dann wohl gänzlich untergegangen.

5. Die Wiederaufnahme der Utopie-Perspektive

In jüngster Vergangenheit hat die Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen vor allem von A. Gorz (1983) wesentliche Impulse erhalten. Gegenüber den älteren Diskussionen hat sich die Stoßrichtung in einem gewissen Sinne umgekehrt. Die älteren Konzepte waren armutspolitisch angelegt und behandelten die Frage, wie der notwendige Arbeitseinsatz zu regeln sein, als ein – allerdings entscheidendes – Nebenproblem. Gorz und unmittelbar nach ihm eine Anzahl weiterer Autoren setzen anders an. Sie kehren in einem gewissen Sinn zu den klassischen gesellschaftlichen Gesamtutopien zurück, indem sie deren wichtigste Unterstellung aufnehmen: daß man vom Problem ökonomischer Knappheit (weitgehend) absehen kann. Freilich geschieht dies in den neuen Beiträgen nicht über die spekulativen Annahmen der gesellschaftlichen Gesamtutopien, daß in der “anderen Gesellschaft” sich der Arbeitseinsatz als freudig-freiwillig und der Bedarf an Gütern als vernünftig-maßvoll herausstellen werden (s.o.). Nun wird vielmehr davon ausgegangen, daß säkular hohe Produktivitätssteigerungen dazu führen werden, daß sich die gegenwärtig gegebene enge Verknüpfung von Arbeit und Einkommen mehr und mehr erübrigen werde und erübrigen müsse. So geht Gorz davon aus, daß das Quantum gesellschaftlich notwendiger Arbeit, daß auf die/den einzelnen) entfällt, Ende des Jahrhunderts bei etwa 20.000 Stunden Lebensarbeitszeit liegen werden (vgl. Gorz 1983:68). “Nun bedeuten aber 20.000 Stunden pro Leben zehn Jahre Vollarbeit oder zwanzig Jahre Teilzeitarbeit oder – weit plausibler vierzig Jahre unregelmäßige Arbeit …” (Gorz 1983:68). Um ein Wechseln zwischen der (technisch bedingt drastisch reduzierten) Lohnarbeit und anderen Tätigkeitsformen zu ermöglichen, soll eine “lebenslängliche Einkommensgarantie” gegeben werden. Diese gilt “nicht mehr als Entschädigung, Beihilfe oder staatliche Betreuung des Individuums, sondern als die gesellschaftliche Form, die das Einkommen annimmt, wenn die Automatisierung nicht nur den ständigen Zwang zur Arbeit, sondern auch das Wertgesetz und die Lohnarbeit selbst abgeschafft hat” (Gorz 1983:69). Der technische Fortschritt produziert somit nicht nur das Problem: daß immer weniger Menschen in Lohnarbeit Verwendung finden können, sondern liefert auch die Voraussetzung für seine Lösung: “In technischer Hinsicht stellt die Finanzierung des Einkommens auf Lebenszeit kein neues Problem dar … . Am besten erfolgt sie durch eine Besteuerung der automatisierten Produktionen” (Gorz 1983:73).

Trotz solch weitgehender Annahmen über gesamtwirtschaftliche Freisetzungseffekte durch arbeitskräftesparenden technischen Fortschritt (*) sieht Gorz das Problem der Regulierung des verbleibenden Rests abhängiger Arbeit. Hierfür schlägt er die Einführung von Lebensarbeitskonten vor. Auf ihnen sind Pflichtkontingente verbucht, die – bei Strafe des Entzugs des Grundeinkommens – abzuarbeiten sind. Dabei besteht freie Arbeitsplatzwahl im Rahmen der Vermittlung über “Arbeitsbörsen” (vgl. Gorz 1986:60). Den damit verbundenen Zwang schätzt Gorz als gering ein. Denn: “Sogar eine banalisierte, rasch erlernte, mit irgendeiner anderen austauschbare Arbeit, die weniger als 1.000 Stunden im Jahr beansprucht … ist kein ermüdender, quälender Zwang, der den Menschen verkrüppelt, deformiert oder verblödet, sondern eine Beschäftigung, die ihm willkommen ist aufgrund der Vielfalt, der Kontakte, des Rhythmus und der zeitlichen Organisation, die sie mit sich bringt” (Gorz 1983:86).

Von dieser – an die Annahmen in den klassischen Utopien erinnernden optimistischen Einschätzung des Regelungsbedarfs des notwendigen Arbeitseinsatzes unterscheidet sich etwa G. Adler-Karlsson. Er schlägt, den Vorstellungen von Josef Popper-Lynkeus sehr verwandt, eine Zweiteilung der Wirtschaft in einen Grundbedarfssektor und einen Überflußsektor vor (vgl. Adler-Karlsson 1979:495). Im Grundbedarfssektor gibt es eine Arbeitspflicht. “In diesem Sektor hat jeder Mann und jede Frau das Recht und die Pflicht, einige Jahre (z.B. acht, zehn, maximal fünfzehn) zu arbeiten” (Adler-Karlsson 1985:7). Dafür wird eine lebenslange Grundsicherung garantiert. “Die Bezahlung für die ausgeführte Arbeit muß in Form von Einkaufskarten geleistet werden, die man weder verkaufen noch weitergeben kann, und die materielle Grundgeborgenheit für das Individuum muß garantiert sein, solange es lebt” (Adler-Karlsson 1979:495). Im Überflußsektor dagegen herrschen Arbeitsmarkt-Verhältnisse, und es werden Löhne bezahlt.

Mit der Erörterung der Notwendigkeit einer generellen Arbeitsverpflichtung klingt die Frage nach der Systemverträglichkeit eines garantierten Grundeinkommens an. Für Gorz ist ein Grundeinkommen nur die Konsequenz eines gleichsam “sanften” Ausstiegs aus dem Kapitalismus. Es “verweist die Automatisierung auf ein Jenseits des Kapitalismus und des Sozialismus” (Gorz 1983:53). Ähnlich sieht Adler-Karlsson die beiden von ihm vorgeschlagenen Sektoren: Grundbedarfssektor und Überflußsektor als Bausteine einer Gesellschaftsformation an, in welcher “der Sozialismus und der Kapitalismus in einer höheren Einheit” (Adler-Karlsson 1979-495) verbunden werden können. Durch die Grundsicherung sieht Adler-Karlsson jene “grundlegende Geborgenheit des Arbeiters geschaffen, so daß er es nie nötig haben wird, sich dem Zwang zu unterwerfen, den das marxistische Ausbeutungsmodell voraussetzt. Falls die Bedingungen des Käufers der Arbeitskraft nicht akzeptabel sind, hat der einzelne Arbeiter die volle Freiheit, sie nicht zu akzeptieren. Dadurch ist eine wesentlich gerechtere Verhandlungssituation im Vergleich zu früher entstanden” (Adler-Karlsson 1979:502). Habermas schließt aus der Erschöpfung der “Energien der arbeitsgesellschaftlichen Utopie” (Habermas 1985:157) auf die Notwendigkeit einer Reorganisation des Sozialstaats, bei der es “nicht mehr um die Einfriedung einer zur Norm erhobenen Vollzeitbeschäftigung gehen kann” (ebd.). Dafür weist er der Einführung eines “garantierten Mindesteinkommmens” eine tragende Rolle zu: “Dieser Schritt wäre revolutionär, aber nicht revolutionär genug” (ebd.). Indem Habermas die Idee eines garantierten Grundeinkommens in die Perspektive gesamtgesellschaftlicher Transformation rückt und die Notwendigkeit eines politisch inszenierten gesellschaftlichen Wandels mit der Erschöpfung der utopischen Energien der gegebenen arbeitszentrierten Gesellschaftsformation begründet, steht er in der – im weitesten Sinne – utopischen Argumentationstradition. Da Habermas zugleich jedoch an konkretem Sozialpolitik-Versagen anknüpft, weist seine Position zugleich auf die eher pragmatischen Argumentationen zum garantierten Grundeinkommen.

6. Probleme lohnarbeitszentrierter Sozialpolitik und garantiertes Grund einkommen

Das gegenwärtige, historisch gewachsene System sozialer Sicherung ist in hohem Maße lohnarbeitszentriert (vgl. Vobruba 1985b; Gretschmann, Heinze 1985; Leibfried, Tennstedt 1985:22; Hanesch 1985a:101). Das bedeutet, daß sowohl der Zugang zu als auch die Bemessung von wichtigen (nicht allen!) sozialen Sicherungsleistungen an Lohnarbeit rückgebunden ist.

Lohnarbeitszentrierte Vorbehalte, die den Zugang regeln, sind: “Erst lohnarbeiten, dann …” und “Lohnarbeitsbereitschaft zeigen, damit …” (vgl. Vobruba 1985b). Die Anbindung der Höhe von Sicherungsleistungen an die Lohnarbeit erfolgt über das Äquivalenzprinzip. In dem Maße nun, so wird argumentiert, in dem faktisch nicht mehr davon ausgegangen werden kann, daß alle (die dies wollen) die lohnarbeitszentrierten Bedingungen für den Bezug von Sicherungsleistungen erfüllen, werden aus den Vorbehalten Zugangsbarrieren. Und in dem Maße, in dem sich prekäre Lohneinkommenslagen ausbreiten, führt das Äquivalenzprinzip zu defizitären sozialen Sicherungsleistungen. Dazu kommt noch, daß die Lockerungen des Äquivalenzprinzips im Zuge von Sozialtransfer-Karrieren, wie sie im gegebenen System vorgesehen sind (Arbeitslosengeld – Anschlußarbeitslosenhilfe – Sozialhilfe) zugleich Verarmungsprozesse bedeuten.

Für alle, die nicht in der Lage sind, “Normalarbeitsverhältnisse” (vgl. Mückenberger 1985) einzugehen, wirft somit die lohnarbeitszentrierte Sozialpolitik sozialpolitische Probleme auf: Vielen, die abweichend vom “Normalarbeitsverhältnis” tätig sind, droht, neben vielfältiger sozialrechtlicher Benachteiligung (vgl. Landenberger 1984), sozialpolitische Unterversorgung (vgl. Hauser 1983). Denen, die Opfer von sozialstaatlichen Abgruppierungsprozessen geworden sind, und denen, die erst gar keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, droht das Problem des Ausschlusses von den besseren (manchmal: von allen) Leistungen des Sozialstaats.

Aus solchen Problemdiagnosen ist der weithin unbestrittene (vgl. Welzmüller 1985:415) Schluß gezogen worden, daß die gegenwärtige hohe Lohnarbeitszentriertheit der Sozialpolitik abzubauen ist. Zahlreicher Vorschläge gehen in diese Richtung. Unterschiede gibt es allerdings in ihrer Reichweite. Hier ist nicht der Ort, die zahlreichen Lösungsvorschläge, die an die Defizite lohnarbeitszentrierter Sozialpolitik anknüpfen, im Detail nachzuzeichnen. Ich will lieber eine Systematik anbieten, in der das garantierte Grundeinkommen seinen Platz findet und in der die spezifische Differenz eines garantierten Grundeinkommens zu anderen Lösungsvorschlägen deutlich wird. Unterscheidungskriterien für die einzelnen Typen von Lösungsvorschlägen der Defizite lohnarbeitszentrierter Sozialpolitik lassen sich aus den folgenden Fragen gewinnen:

A. Richten sich die Vorschläge nur auf das Unterversorgungsproblem?

B. Oder richten sich die Vorschläge auch auf das Ausschlußproblem?

C. Versuchen die Vorschläge, Primäreinkommensausfälle nur zu kompensieren, oder richten sie sich auch darauf, Veränderungen der Primäreinkommensverteilung zu bewirken?

Ich nenne für die einzelnen Typen einige Vorschläge als Beispiele.

Ad A.

Auf die Bewältigung des Unterversorgungsproblems richten sich die Vorschläge zur Sockelung der bestehenden Zweige sozialer Sicherung (vgl. Hauser 1984; Leibfried 1986). Der Leitgedanke dabei ist, (insbesondere) bei den Sozialversicherungsleistungen keine Auszahlungen in solch geringer Höhe zuzulassen, daß sie um Sozialhilfeleistungen ergänzt werden müssen. “Die bisherigen Teilbereiche der sozialen Sicherung (Arbeitslosenversicherung, Alterssicherung etc.) bleiben aufrechterhalten, werden aber durch das ‘Einziehen’ eines allgemeinen bedarfsorientierten Grundeinkommens (‘Sockel’) harmonisiert und reformiert” (Welzmüller 1985:419; vgl. Hauser 1984). In der Tat wäre eine Sockelungsstrategie geeignet, Verarmungsprozesse zu stoppen, wenn sich diese aus der durch das Äquivalenzprinzip bedingten Fortschreibung von Niedriglöhnen in entsprechend niedrige Sozialtransfers ergeben. Die reine Sockelungsstrategie geht allerdings dann ins Leere, wenn sozialpolitischer Abstieg mit Ausschließungsprozessen aus den besseren Versorgungszweigen verbunden sind, oder wenn man in diese mangels erworbener Anwartschaft erst gar nicht hineinkommt. Dieses Problem wird von Befürwortern der Sockelung durchaus gesehen. Sie fordern daher “eine Ergänzung der sozialversicherungsrechtlichen Konstruktionsprinzipien durch eine allgemeine Mindestsicherung, die – unabhängig von Beitragszeiten und Beitragshöhe normiert wird” (Bäcker 1985:38. Letzte Hervorhebungen von mir.) Dies führt zu den Vorschlägen zur Lösung des Ausschlußproblems.

Ad B.

Zur Lösung des Ausschlußproblems von den (besseren) sozialen Sicherungsleistungen gibt es mehrere Vorschläge. Zum einen wird vorgeschlagen, bestimmte Lebenszeiten, in denen keine Lohnarbeit verrichtet wurde, für den Erwerb von Anwartschaften den Zeiten der Lohnarbeit gleichzuhalten. “In der Rentenversicherung könnte beispielsweise durch die Ausweitung von fiktiven Beitragszeiten (z.B. Erziehungsjahre) ein rentensteigernder Effekt erzielt werden; für teilzeitbeschäftigte Personen könnte die Fiktion eingebaut werden, daß sie rentenrechtlich als Vollzeitbeschäftigte zählen und der Staat den Differenzbetrag zuschießt. Durch Arbeitslosigkeit bedingte Unterbrechungen der Erwerbsbiographie müßten lückenlos und zu einem einkommensadäquaten Verrechnungssatz in der individuellen Rentenberechnung berücksichtigt werden etc.” (Welzmüller 1985:419). Dabei wird also die Lohnarbeitszentriertheit der sozialen Sicherung als Prinzip erhalten, praktisch jedoch gelockert (vgl. Hauser 1984).

Weiters gibt es den Vorschlag, Aktivitäten im informellen Sektor, insbesondere im Bereich von Selbsthilfe, sozialversicherungsrechtlich aufzuwerten. “Für sozial als nützlich definierte Tätigkeitstatbestände, die, da sie nicht Erwerbsarbeit darstellen, durch die herkömmlichen sozialen Sicherungswerke nicht abgedeckt sind, können Sozialversicherungsgutscheine eingeführt werden, die den zeitlichen Input für die jeweilig relevanten Tätigkeiten (etwa auf Stundenbasis) ebenso wie den Nützlichkeitsgrad berücksichtigen. Für den letzteren Zweck werden bestimmte Tätigkeiten als mehr individuell oder mehr gesellschaftlich nützlich, aber auch als mehr oder weniger attraktiv bestimmt und mit einem Nützlichkeitsindex versehen, der Zuschläge für wenig attraktive und gesellschaftlich besonders nützliche Tätigkeiten und Abschläge für das Gegenteil markiert” (Gretschmann, Heinze 1985:118).

Schließlich gibt es Vorschläge, die Bezugsberechtigung für einzelne Leistungskategorien so zu verallgemeinern, daß Ausschlußeffekte nicht mehr eintreten können (Allgemeine Grundrente). Solche Vorschläge werden von verschiedenen Seiten präsentiert (vgl. Miegel 1981; Graue Panther 1985). Bei einigen der Vorschläge werden solche Lösungsansätze des Ausschlußproblems mit Senkungen des Leistungsniveaus bzw. mit Verschlechterungen der Sozialeinkommensposition von bisher besser Gesicherten verknüpft (vgl. Miegel 1986). Damit wird die sozialpolitische Bewältigung des Ausschlußproblems als Null-Summen-Spiel innerhalb der Gesamtheit der tatsächlichen und der potentiellen Leistungsbezieher angelegt.

Die Vorschläge in Richtung einer (schrittweisen) Verallgemeinerung des Zugangs zu sozialen Sicherungsleistungen weisen letztlich auf einen Sicherungsstandard, “der unmittelbar auf Teilhabe am Reichtum einer Gesellschaft und ihren Entwicklungsmöglichkeiten sowie auf die Teilnahme an ihrer sozialkulturellen Entfaltung zielt. Ein solcher Standard bezieht sich auf die >Mitte< dieser Gesellschaft und nicht auf ihren Rand. Er beabsichtigt nicht Ausgrenzung, sondern >Eingrenzung<, leben als Bürgerrecht" (Leibfried, u.a. 1985). Damit nähern sich die erweiterten Sockelungsvorschläge der Idee eines garantierten Grundeinkommens. Ad C. Von beiden bisher genannten Typen von Lösungsansätzen der Probleme lohnarbeitszentrierter Sozialpolitik unterscheidet sich der Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens in zwei wesentlichen Punkten. Zum einen enthebt es von zahlreichen Fragen, die sich aus den genannten Vorschlägen ergeben: Welche Betätigungsformen werden tatsächlich als lohnarbeitsäquivalent anerkannt (vgl. Welzmüller 1985; Bäcker 1985)? Wie wird jener Nützlichkeitsindex konkret erstellt und wie bewertet (Gretschmann, Heinze 1985)? Die regulativen Eingriffe, die sich aus der politisch-praktischen Beantwortung dieser Fragen ergeben, fallen beim Vorschlag eines garantierten Grundeinkommens weg. Zum anderen unterscheidet sich das garantierte Grundeinkommen von den vorangegangenen Vorschlägen in seinem Bezug auf Vorgänge auf dem Arbeitsmarkt. Während die Lösungstypen A und B auf die Kompensation bereits entstandener Probleme durch Ausfall von Primäreinkommen ausgerichtet sind, intendiert ein garantiertes Grundeinkommen zugleich mit seinen Transfereffekten einen Arbeitsmarkteffekt. Das heißt: In der gesamten bisherigen Geschichte der Diskussion um ein garantiertes Grundeinkommen wurde die Frage damit verbundener negativer Arbeitsanreize als Problem diskutiert. Diese Sicht nun wird mit der Dauermassenarbeitslosigkeit revidiert. Nun geht es eher darum, erwünschte Arbeitsmarktentlastungseffekte durch ein garantiertes Grundeinkommen zu organisieren. Diesbezüglich hat die neuere Diskussion erbracht, daß zwischen dem Niveauaspekt und dem Verteilungsaspekt der Arbeitsmarktentlastung durch ein garantiertes Grundeinkommen unterschieden werden muß. Unbestritten ist, daß seine Einrichtung zu einer Senkung des Niveaus des angebotenen Arbeitskraftvolumens führen würde. Allerdings scheint - so kann man in loser Anlehnung an die einschlägigen Experimente in den USA (vgl. Almsick 1981) schließen - dieser Effekt geringer zu sein, als gemeinhin angenommen wird. Weitgehende Einigkeit scheint auch darüber zu bestehen, daß ein garantiertes Grundeinkommen möglichst so organisiert sein sollte, daß die Reduktion des individuellen Arbeitskraftangebots in möglichst feinen, den individuellen Präferenzen entsprechenden "Portionen" erfolgen kann. Dies setzt voraus, daß Grundeinkommensteile mit Arbeitseinkommensteilen kombinierbar sind; - daß also nicht, wie es gegenwärtige Praxis ist, die Aufnahme von entlohnter Arbeit zum Verlust des gesamten Transfereinkommens führt. Schließlich ist in der neueren Diskussion vehement der Einwand vorgetragen worden (vgl. Blickhäuser, Molter 1986; Ostner 1985), daß die Arbeitsmarktentlastungseffekte durch ein garantiertes Grundeinkommen voraussehbar zu Lasten des Anteils der Frauen an der Erwerbsarbeit gehen werden; daß, mit anderen Worten, ein garantiertes Grundeinkommen die Gefahr der Abdrängung der Frauen vom Arbeitsmarkt impliziere. Dieser Einwand hat dazu geführt, daß in jüngster Zeit Vorschläge unterbreitet werden (vgl. Opielka, Stalb 1986; Vobruba 1985), Grundeinkommen und Arbeitszeitpolitik zu kombinieren: Dafür wird von mehreren Seiten argumentiert: Zum einen scheint eine Arbeitszeitverkürzung solchen Ausmaßes, daß durch sie ein wesentlicher Schritt in Richtung Vollbeschäftigung getan wird, die Verteilungsspielräume, in denen die Tarifparteien agieren, zu überfordern. Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich stößt an Grenzen ökonomischer Leistungsfähigkeit der Unternehmen, Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich stellt die Existenzbedingungen in den unteren Einkommensgruppen in Frage. Dieses arbeitszeitpolitische Dilemma hat dazu geführt, Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich und die parallele Einführung eines garantierten Grundeinkommens vorzuschlagen. Die Kombination von Arbeitszeit- und Grundeinkommenspolitik könnte nach Opielka (1985) etwa, "in einer '20-Stunden-Normalerwerbswoche' für alle abhängig Beschäftigten bestehen, wobei an die Stelle eines betrieblichen weitgehend ein überbetrieblicher Lohnausgleich durch ein garantiertes Grundeinkommen in Höhe von mindestens 1.000 DM pro Person träte" (Opielka 1985:135). Weiter gibt es Überlegungen, freiwillige Reduktionen der individuellen Arbeitszeit (Teilzeit) dadurch zu fördern, daß - im Sinne einer Übergangsstrategie - "diejenigen, die 20 oder weniger Stunden in der Woche erwerbstätig sind oder sein können, zuerst ein Anrecht auf das garantierte Grundeinkommen erwirken" (Opielka 1985:148). Schließlich ist für die Notwendigkeit der Kombination von Grundeinkommen und Arbeitszeitflexibilisierung (vgl. Vobruba 1985a) argumentiert worden. Will man durch eine geeignete Gestaltung eines garantierten Grundeinkommens Arbeitsentgelte und Grundeinkommensbestandteile für den/die einzelne(n) kombinierbar machen, so bedarf es nicht nur eines sequentiellen Auszahlungsmodus des Grundeinkommens, sondern komplementär dazu auch einer entsprechend entrigidisierten Arbeitszeitordnung, die wohlportionierte Arbeitszeitquanten tatsächlich individuell wählbar macht. Die Anforderung lautet also, daß durch grundeinkommenspolitische und arbeitszeitpolitische Regelungen für die Individuen "Alles-oder-Nichts"-Wahlsituationen zwischen Lohnarbeit und arbeitsmarkt-externen Existenzformen vermieden werden müssen. 7. Schluß

Die Differenzen zwischen den Befürwortern der Sockelungen im bestehenden System sozialer Sicherung und den Befürwortern eines garantierten Grundeinkommens lassen sich im wesentlichen an zwei Problemkreisen abarbeiten. Zum einen muß von den Befürwortern des garantierten Grundeinkommens noch deutlicher gemacht werden, in welchem Verhältnis das Grundeinkommen zu den gegenwärtigen Transferleistungen stehen soll (vgl. Opielka, Stalb 1986); welche Transferleistungen im Grundeinkommen aufgehen sollen, welche modifiziert und welche beibehalten werden sollen. Komplementär dazu können die Befürworter von Sockelungen ihr Vorverständnis revidieren, daß die Forderungen nach dem Grundeinkommen “in der Regel von dem Gedanken der Ersetzung des bestehenden Leistungssystems ausgehen” (Hanesch 1984:125; Welzmüller 1985a:365, 366). Verständigung darüber ist eine Frage weiterer programmatischer Präzisierungen und sozialpolitischer Forschung (Welzmüller 1985:416).

Unreduzierbar aber bleibt doch eine grundsätzliche gesellschaftspolitische Differenz. Die Einführung von Sockelbeträgen ändert im Prinzip nichts an den Zugangsregeln zu sozialstaatlichen Leistungen. Sie bleiben daher weiterhin an wohldefinierte sozialpolitische Sonderlagen geknüpft. Die Idee des garantierten Grundeinkommens aber bricht damit: Ihr geht es darum, prinzipiell jedem Gesellschaftsmitglied den Zugang zu materieller Grundsicherung als gesellschaftlichem Teilhaberecht (vgl. Leibfried u.a. 1985; Greven 1986) zu eröffnen. Genau hier liegt der Kern der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung um ein garantiertes Grundeinkommen. Die Positionen dazu reichen von Ablehnung: “Ein solches prinzipiell (erwerbs-)arbeitsfreies Einkommen und Leben für die einen müßte finanziert werden durch die Erwerbstätigkeit der anderen! Dies wäre gesellschafts- und verteilungspolitisch aber nicht zu akzeptieren” (Bäcker 1985a:429) über vorsichtige Trendprognosen: “Man könnte sich nun durchaus vorstellen, daß eine zukünftige Gesellschaft wesentlich durch Transfereinkommen neuen Typs aus dem gesellschaftlichen Produktivvermögen gekennzeichnet ist” (Glotz 1986:142) bis zu Formulierungen, die ein gewisses Maß an Provokation (oder: Denk-Anstoß) intendieren: “Wer nicht arbeitet, soll wenigstens essen” (Kellermann 1985:34f.). Hinter diesen Positionsunterschieden stehen Differenzen über eine gesellschaftliche Grundfrage: die Frage nach der Legitimitätsbeziehung von Arbeiten und Essen. Ihre Bedeutung in der gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung nimmt zu.

8. Anhang: Zur Finanzierung eines garantierten Grundeinkommens

Die Überlegungen zur Finanzierung von Vorschlägen zu einem garantierten Grundeinkommen stecken noch in den Anfängen. Der Schwerpunkt der neuen Grundeinkommensdiskussion lag bisher eindeutig bei der Frage, ob ein Grundeinkommen eine wünschenswerte politische Perspektive darstellt und bei der Frage, wie es gestaltet sein müßte, um eine wünschenswerte politische Perspektive darzustellen. Auch die Verständigungsprozesse darüber sind keineswegs abgeschlossen. Finanzierungsüberlegungen bewegen sich also schon mangels eindeutiger konzeptioneller Vorhaben auf unsicherem Terrain.

Bisher liegt ein Versuch vor, die Kosten eines garantierten Grundeinkommens abzuschätzen.

Grötzinger (1985, 1986) geht dabei von den folgenden Gestaltungsannahmen aus: Das Grundeinkommen wird (für 1982) in der Höhe von DM 800.- festgesetzt, unter 18 Jahren erhält man DM 400.-, über 60 DM 1.000.-. Die Auszahlung erfolgt ohne Prüfung der Arbeitsbereitschaft nach dem Individualprinzip. Weiter wird angenommen, daß “die anderen Sozialleistungen im Prinzip wegfallen” (Grötzinger 1986:169) – eine in der konzeptionellen Diskussion sehr umstrittene Annahme (vgl. Opielka, Stalb 1986). Neben dem Grundeinkommen erhalten bleiben eine integrierte Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Pflegschaftsversicherung sowie Zuschläge bei (z.B. durch den regionalen Wohnungsmarkt bedingten) Sonderbelastungen. “Zusätzlich stellt der Staat jedem Erwachsenen einen Betrag zur Verfügung, der als Beitrag zu einer gesetzlichen Krankenkasse verwendet werden muß” (Grötzinger 1985:3). Durch die Auszahlung des Grundeinkommens in den drei Höhen (DM 400.-/800.-/1.000.-) und die Zurverfügungstellung des KV-Beitrags (DM 199.- für jeden Erwachsenen ) ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von DM 651.453 Mill. Dem steht ein Einnahmeminderbedarf durch den Wegfall von staatlichen Sozialtransferleistungen, der Einbeziehung staatlich Bediensteter in die Grundeinkommensregelung und den Wegfall von Zuschüssen der Gebietskörperschaften an die Rentenversicherungen in der Gesamthöhe von DM 110.565.- (Mill.?) gegenüber.

Zur Finanzierung schlägt Grötzinger vor, die Lohnsteuer” veranlagte Einkommensteuer und Kapitalertragssteuer durch einen “integrierten Steuer- und Sozialversicherungssatz – ISS” (Grötzinger 1986:171) zu ersetzen. Er umfaßt:

“- Alle um die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erhöhten Bruttolöhne und -gehälter werden ohne Freibetrag und -Progression mit dem ISS belegt.

– Jede Gewinnausschüttung unterliegt dem ISS.

– Bei Objekten, wo Arbeitsleistung versteckt sein kann (z.B. Immobilien) oder Gewinn verborgen (z.B. Wertpapiere), wird auf eine eventuelle positive Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis (bzw. Gestehungskosten) der ISS erhoben.

– Sollte zur Planungsgewinnabschöpfung keine weitergehende Forderung erhoben werden, so gilt die gleiche Regelung wie oben auch für Grund und Boden” (Grötzinger 1986:1719).

Aus den notwendigen Aufwendungen für das garantierte Grundeinkommen und den staatlichen Einnahmenausfall durch den Wegfall von Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer und Kapitalertragssteuer (die sonstigen Steuern und Abgaben bleiben erhalten) ergibt sich eine “Gesamt-Finanzierungslücke von DM 760.876 Mill.” (Grötzinger 1986:179). Setzt man als Basis der Staatseinnahmen das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen an, so ergibt ISS von 1% ein Aufkommen von DM 13.999 Mill. Zur Deckung der Gesamtfinanzierungslücke wäre somit ein ISS von etwa 54% notwendig: 13.999 Mill. x 54 = 755.995 Mill. DM.

Dies ist freilich nur eine erste Annäherung an das Finanzierungsproblem. Unberücksichtigt bleiben bei diesen Überlegungen all jene Finanzierungskonsequenzen, die sich aus Veränderungen des Arbeitskraftangebots und der Einkommensverteilung in der Folge der Einführung eines garantierten Grundeinkommens ergeben (vgl. dazu Wegner 1985). Unberücksichtigt bleiben z.B. finanzielle Entlastungseffekte, die sich aus der Möglichkeit ergeben, beschäftigungspolitisch motivierte Erhaltungssubventionen einzusparen.

Insgesamt sollte man die präsentierten Zahlen weniger als Ergebnis, denn als Ausgangspunkt weitergehender Forschung nehmen. Zu fragen wird sein nach den Änderungen in den ökonomisch relevanten Verhaltensweisen, die sich durch die Auszahlung und die Finanzierung eines garantierten Grundeinkommens ergeben. Auf der Grundlage diesbezüglicher Kenntnisse kann dann, in einer neuen Runde, wieder nach der Finanzierung gefragt werden.

(*) Technologisch bedingte Arbeitslosigkeit ist einstweilen jedenfalls noch nicht eingetreten (vgl. Spahn/Vobruba 1985). Zur Kritik der mit der Annahme hoher Produktivitätszuwächse verbundenen Verteilungshoffnungen vgl. Opielka 1985.

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