Ein bedingungsloses Grundeinkommen ermöglicht die Balance zwischen einer sozialer Sicherheit für die Menschen und einer Flexibilität im Personalmanagement für die Unternehmen.
Wenn ein teilhabe und existenzsicherndes Einkommen garantiert ist, sind ständig wechselnde Erwerbsarbeitsplätze, die neue Fähigkeiten und Erfahrungen mit sich bringen, vielleicht sogar das Ziel und der Wunsch vieler Menschen.
Auf den heutigen Tag vor drei Jahren, am 14.12.2010, bestätigte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP), welche ein Jahr zuvor vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg festgestellt wurde. Damit wurden alle mit der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge nichtig. Die CGZP tat sich in den Jahren seit der Öffnung der Leiharbeit im Zuge der Hartz Reformen insbesondere dadurch hervor, dass sie mit den Arbeitgeberverbänden in der Leiharbeit Tarifverträge abschloss, deren unterste Entgeltgruppen Entlohnungen weit unter der Niedriglohnschwelle vorsahen. Dies führte dazu, dass die Leiharbeit die Branche mit dem höchsten Anteil an sogenannten „Aufstockern“ in Deutschland wurde. Selbst die mittlerweile eingeführten Mindestlöhne in der Leiharbeitsbranche liegen weit unter der von der OECD definierten Niedriglohnschwelle.
Eine Branche, durch die neue Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen werden sollten und die es den Unternehmen ermöglichen sollte, sich mit einer flexiblen Personalpolitik den schwankenden Auftragslagen anzupassen, wurde zum Synonym für Arbeitskräfte 2. Klasse, Niedriglohn und Ausbeutung und dies trotz Gleichstellungsgrundsatz sowohl im deutschen Gesetz als auch in der europäischen Richtlinie. Da es sowohl die Tarifpartner als auch der Gesetzgeber bisher nicht geschafft haben, die Entlohnungen in der Leiharbeit über die Niedriglohnschwelle zu heben, müssen neue Wege gegangen werden.
Wie die Krise seit 2008 auch in Deutschland gezeigt hat, sind die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche mit die Ersten, die in Krisenzeiten ihre Beschäftigung verlieren. Es enden mehr als die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit nach unter drei Monaten Länge. Fast 2/3 aller neuabgeschlossenen Arbeitsverträge werden mit erwerbsfähigen Menschen abgeschlossen, die direkt vorher keine Erwerbsarbeit ausübten.
Ein ständiger Wechsel von Arbeitslosengeldbezug und niedriger Bezahlung in der Leiharbeit hat sich etabliert. Dieser ständige Wechsel und die damit verbundenen Unsicherheit, macht es so gut wie unmöglich, dass Leben auf einen in der Zukunft ausgerichteten Zeitpunkt hin zu planen. Familien- und Altersplanung, Urlaube und Vereinsmitgliedschaften, alle Facetten eines sozialen Lebens in einer Gemeinschaft werden behindert und beeinträchtigt. Während den Flexibilitätsanfordernissen der Unternehmen großzügig Rechnung getragen wird, verliert sich die soziale Sicherheit der Menschen und mit ihr die Möglichkeit der Teilhabe an einem gesellschaftlichen Leben.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen ermöglicht die Balance zwischen einer sozialer Sicherheit für die Menschen und einer Flexibilität im Personalmanagement für die Unternehmen. Wenn ein teilhabe und existenzsicherndes Einkommen garantiert ist, sind ständig wechselnde Erwerbsarbeitsplätze, die neue Fähigkeiten und Erfahrungen mit sich bringen, vielleicht sogar das Ziel und der Wunsch vieler Menschen.