Im Jahr 2011 wurden mehr als 10 400 Hartz-IV-Bezieher mit einer Totalsanktion belegt. Das heißt, ihr Regelsatz wurde komplett gestrichen. Damit hat sich die Prozentzahl der so Sanktionierten innerhalb eines Jahres verdoppelt.
Ein Grundeinkommen ermöglicht jedem Menschen ein Leben in Würde. Ein solches ist mit der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums in Hartz IV nicht möglich. Trotz eindeutiger Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sieht die Bundesregierung bisher keinen Handlungsbedarf.
Eben jene Verfassungswidrigkeit will der Ralph Boes anprangern. Er setzte sich bewusst mehreren „Verstößen“ aus und ist seit dem 1.8.2013 zu 100 Prozent sanktioniert. Anhand seines Falles will er nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, damit die obersten Richter sich mit der Frage beschäftigen, ob Sanktionen gegen die Menschenwürde verstoßen. Vor einiger Zeit begannen Freunde und Sympathisanten zur unverzüglichen Weiterleitung an Ralph Boes, Darlehen an das Jobcenter Berlin-Mitte zu überweisen. Doch dieses verweigert erwartungsgemäß die Auszahlung trotz der Dringlichkeit.
Hier die EBI direkt unterzeichnen!
Wir rufen nun öffentlich dazu auf, Spenden- oder Darlehensgeld an das dafür eingerichtete Sonderkonto der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen (s.u.) zu überweisen. Unter Aufsicht eines unabhängigen Anwaltes soll von dem Sonder-Konto an Ralph Boes monatlich ein Lebensminimum als Darlehen ausgezahlt werden, welches von ihm aus der Rückerstattung des ihm zurzeit wegsanktionierten Geldes (im Falle, dass er gewinnt) oder auf andere Weise zurückzuerstatten ist. Die Verwendung darüber hinaus eingehender Gelder wird mit den Gebern besprochen.
Ralph Boes soll damit die Möglichkeit gegeben werden, bis zur endgültigen Klärung der Frage nach der Rechtmäßigkeit der Sanktionen weitere Aktionen durchführen zu können (indem er damit weiterhin auf Sozialleistungen Anspruch behält) und trotz der Totalsanktionen zu überleben. Diesen Aufruf sehen wir als einzige Möglichkeit beides zu vereinen.
Im Gegenzug möchte Ralph Boes jetzt sanktionierte Hartz-IV-Empfänger zu einem ersten Treffen aufrufen. Gemeinsam soll besprochen werden, was man politisch unternehmen kann. In einem weiteren Schritt erwägt er, zu denjenigen hinzugehen, die nicht kommen können. Es könnte eine bundesweite Wanderschaft daraus werden.
Für die benötigten Gelder wurde ein Extrakonto bei der GLS-Bank eingerichtet.
Spenden und Darlehen bitten wir unter dem
Verwendungszweck: „Sanktionshilfe und Wanderschaft“
auf das
Konto der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V.
KtNr.: 4003 106 302
BLZ: 430 609 67
Bank: GLS-Bank Bochum
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE07 4306 0967 4003 1063 02
zu überweisen.
Wir danken allen Unterstützern und Unterstützerinnen herzlich für ihre Hilfe!
Bedingungsloses Grundeinkommen wird materielle Grundlage elementarster Grundrechte
– Recht auf Leben
– Unantastbarkeit der Würde
– Grundsatz der Gleichheit Aller