“Die Würde des Menschen ist unantastbar”. Dieses in Art. 1 GG formulierte Menschenrecht ist grundlegend und unveräußerlich: unverrückbar die “Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt” (ebd.). Ohne eine Existenzsicherung ist die große Mehrzahl der Menschen faktisch unfrei, da sie immer gezwungen sind, gesellschaftlich oder individuelle gesetzte Bedingungen aus existentiellen Gründen zu akzeptieren. Das Bedingungslose Grundeinkommen liefert die erste und unabdingbare Bedingung für die reale Freiheit des Menschen, die darin besteht, dass der Mensch die Bedingungen seiner materiellen Existenz selbst in der Hand hat.