Mit einer spektakulären Aktion wurde am 04. Oktober 2013 in Bern die Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen eingereicht.
Hier die EBI direkt unterzeichnen!
Mehr als 120.000 beglaubigte Unterschriften kamen zusammen für das Ansinnen, der Bundesverfassung vom 18. April 1999 einen neuen Artikel 110a hinzufügen:
a. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
b. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
c. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.
Mit dem Zustandekommen der Volksinitiative werden alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, über das bedingungslose Grundeinkommen nachzudenken und sich eine eigene Meinung zu bilden. In ein paar Jahren wird das Volk in der Schweiz an der Urne darüber abstimmen. Aus deutscher Perspektive ist hier Demokratie vom Kopf auf die Füße gestellt: Bürgerinnen und Bürger die durch unterschiedliche Mitbestimmungsrechte an der Gestaltung des Zusammenlebens beteiligt sind und die Freiheit haben, initiativ zu werden, sich in ihre eigenen Angelegenheiten einzumischen. Ganz Souverän. Die damit einher gehende Verantwortung wird persönlich erlebbar, denn jede und jeder bürgt für das Gemeinwohl. Die Menschenwürde verlangt danach, selbstbestimmt zu leben. Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde – die zentralen Themen der Direkten Demokratie sind auch die des Grundeinkommens.
Es ist wichtig allen Menschen die Möglichkeit zu geben selbst etwas aus sich zu machen, wenn es schon nicht durch unser Bildungssystem gewährleistet ist die ureigensten Fähigkeiten der Menschen zu entdecken und zu fördern.